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Aktuelle Bestandsliste (Vögel)
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ALLGEMEINE LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Allgemein Wir verkaufen und liefern nur aufgrund der folgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Gegenteilige oder abweichende Bedingungen des Käufers/Bestellers gelten nicht. 2. Preise Preise gemäß unserer jeweils gültigen Preislisten gelten in Euro und verstehen sich ab Laden oder ab Lager. Die Kosten des Versands und der Verpackung trägt der Käufer/Besteller, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die angebotenen Preise sind freibleibend. Bei unvorhergesehenen Kostensteigerungen müssen wir uns auch bei bestätigten Preisen vorbehalten, die am Tage der Lieferung übliche Vergütung zu berechnen. Dieses gilt bei Nichtkaufleuten auch dann wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als 4 Monate liegen. 3. Gewichte Die Angaben zum Gewicht der Waren sind nur annährend, jedoch bestmöglich ermittelt. 4. Lieferzeit Liefertermine sind nur annähernd zu betrachten. Verzögert sich durch Verschulden des Käufers/Bestellers, so sind uns hierfür entstandenen Kosten zu vergüten. In allen Fällen höherer Gewalt, die uns an der Erfüllung unserer Verpflichtungen hindern, verlängert sich die Lieferzeit in angemessener Weise, auch wenn bereits Lieferverzug vorliegt. Falls wir mit der Lieferung in Verzug sind, muss der Kunde eine angemessene Nachlieferung von mindestens vier Wochen bewilligen. Die Fristsetzung hat schriftlich zu erfolgen. Sie kann nur gestellt werden, wenn der Kunde in Rückstand ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs oder Unmöglichkeit sind nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines unserer Gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen möglich. Bei Geschäften mit Kaufleuten beschränkt sich unsere Haftung für grob fahrlässige Vertragsverletzungen auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens. 5. Versand und Verpackung Der Versand erfolgt regelmäßig auf Rechnung und Gefahr des Käufers/Bestellers. Die Lieferung gilt mit der Übergabe an die Speditionsfirma oder Post als vollzogen, auch wenn die Ware frei Haus geliefert wird. 6. Kreditwürdigkeit Die Kreditwürdigkeit des Kunden ist Voraussetzung für unsere Lieferpflicht. Nachträglich auftretende, begründete Zweifel berechtigen uns, vor Lieferung Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu fordern. Wir sind auch berechtigt, ggf. offen stehende Forderungen sofort fällig zu stellen, auch wenn Wechsel gegeben worden sind. 7. Eigentumsvorbehalt Unsere Waren bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltende Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderungen. Der Kunde darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen veräußern oder weiterverarbeiten. Er ist zur Weiterveräußerung der vorbehaltenen Ware nur mit der Maßgabe berechtigt, das die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen, Verpfändungen, Sicherheitsübereignung o. Ä. ist der Kunde nicht berechtigt. 8. Mängelrüge und Mängelhaftung Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich auf Transportschäden, Übereinstimmung mit dem Vertragsgegenstand, Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen. Für andere Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir weisen aber bereits in diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen auf folgendes hin: Bei der Lieferung lebender Tiere gilt die Beweislastumkehr aus § 476 BGB nicht, da die entsprechend Vermutung regelmäßig nicht mit der Art der Sache oder des Mangels vereinbar ist. Es besteht weiterhin die Verpflichtung des Käufers, nachzuweisen, dass der Mangel der Kaufsache zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges bereits bestand und er diesen schnellstmöglich angezeigt hat. Bei begründeten Beanstandungen hat der Käufer nur Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises oder Ersatzlieferung. Andere Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, sind ausgeschlossen. 9. Zahlungsbedingungen Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum in bar ohne jeden Abzug fällig. Die Rechnungen werden zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Zur Hereinnahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Bestrittene oder nichts rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche geben den Kunden kein Aufrechnungsrecht, Kaufleuten auch kein Zurückbehaltungsrecht. 10. Zinsen Im Falle des Verzuges verpflichtet sich der Kunde, mindestens 6% p. a. Verzugszinsen zu zahlen, falls die Verkäufer/in nicht nachweist, dass sie selbst einen höheren Zinssatz zu zahlen hat. 11. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für Lieferungen und für alle Verpflichtungen des Kunden ist für beide Teile Burgdorf. Gerichtstand für beide Teile auch für Wechsel- und Scheckklagen ist, sofern der Kunde Vollkaufmann ist, ebenfalls der Sitz unserer/s Firma/Unternehmen. Die Gerichtsstandsvereinbarung wird auch für die Fälle getroffen, in denen der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. 12. Höhere Gewalt Treten Ereignisse ein, die den Verkäufer an der Lieferung hindern, wie höhere Gewalt, Streik, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Krieg, Versandsperren, Eingriffe staatlicher Behörden oder ähnliche Umstände, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so entfällt die Leistungspflicht des Verkäufers für die Dauer des Bestehens des Hinderungsgrundes. Der Verkäufer ist in diesem Fall auch berechtigt, mit sofortiger Wirkung von Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dem Käufer stehen in diesem Fall keinerlei Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer zu. 13. Nichtigkeit einzelner Klauseln Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen davon unberührt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
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